Die Anfänge des Schäferlaufs
Mit dem Erlass einer Schäferzunftordnung durch Herzog Eberhard III. von Württemberg im Jahre 1651 wurde ein alljährliches Zunfttreffen in Markgröningen (damals noch Gröningen) angeordnet. Aufgaben und Ablauf des Treffens waren genau geregelt. Und es stand mitnichten im Mittelpunkt, das Volk zu amüsieren. Es wurden Rechts- und Ordnungsangelegenheiten der Schäferzunft verhandelt, und es herrschte Anwesenheitspflicht.
Da die im ganzen Land lebenden Schäfer aber Probleme hatten, sich auf diesem jährlich stattfindenden Zunfttreffen einzufinden, ließ Herzog Eberhard Ludwig die Hauptlade 1723 aufteilen und Nebenladen in Heidenheim, Bad Urach sowie Wildberg einrichten. Im Vordergrund standen klar wirtschaftliche und vor allem berufsständische Überlegungen.
Markgröningen blieb also das wichtige Zentrum, doch die drei Nebenladen wurden eingeführt, um Reiseaufwand und Risiken zu verringern. Aus der Wendung „wie vor alters auch gewesen“ darf man schließen, dass damals eine offenbar nützliche frühere Übung erneuert wurde.
Am Zunfttag der Schäfer waltete auch das Schäfergericht seines Amtes. Zu dessen wichtigen Aufgaben gehörte das Erteilen der Gesellen- und Meisterbriefe. Diese wiederum konnte nur erlangen, wer den Vorschriften der „Schäferey-Oberinspektion“, die in Stuttgart saß, Rechnung trug. Die dreijährige Lehrzeit bei einem Meisterschäfer musste – so wörtlich – ehrlich und redlich erstanden sein.
Der als Schäferknecht bezeichnete Schäfergeselle hatte dann drei Jahre als solcher zu dienen, bevor er mit dem Meisterbrief versehen werden konnte. Das Schäfergericht zog auch die sogenannten Leggelder ein. Wer Schafe halten wollte, musste diese Abgaben aufbringen und hatte demnach eine Art Gewerbesteuer zu entrichten. Strenge Regeln verboten die Beschäftigung von Hirten ohne abgeschlossene Ausbildung. Die wiederum hätten geringere Kosten verursacht und war offenbar nie ganz auszuschließen.
Man sieht, dass der Schäferei, einem der ältesten Erwerbszweige, große Beachtung geschenkt wurde. Dabei stand – wie schon ausgeführt – der wirtschaftliche Nutzen im Vordergrund, während von der so wichtigen Landschaftspflege in den alten Urkunden nichts zu lesen ist.
Die Berufsangehörigen mussten am Schäfertag teilnehmen, doch es gab wohl auch Mittel und Wege, sich dieser Verpflichtung zu entziehen. Was lag also näher, als einen Laufwettbewerb zu veranstalten, der in fröhliches Festgeschehen eingebettet wurde. Man hatte erkannt, dass am Ziel langer Fußmärsche eine ganz besondere Abwechslung stehen musste, um das notwendige Interesse nachdrücklich zu beleben.
Der angesprochene Wildberger Keller Assum hat jedenfalls schon am 4. August 1723 seinem Landesherrn Bericht erstattet. Wer mit der Organisation einer Schäferlaufveranstaltung heutigen Zuschnitts zu tun hat, der staunt in welcher kurzen Zeit ohne die Kommunikationsmöglichkeiten unserer Tage einer „Weisung von oben“ nachgekommen wurde.